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„Nach geltendem Recht müssen wir unsere Kunden auf die Existenz der europäischen Online-Streitschlichtungsplattform hinweisen : http://ec.europa.eu/odr

Wir informieren hiermit unsere Kunden, dass wir an keinem Verfahren zur Streitschlichtung /-beilegung teilnehmen, wozu wir gesetzlich auch nicht verpflichtet sind.“

" Behördliche, pandemiebedingte Auflagen, die kurz vor oder während der Kreuzfahrt oder Gruppenreise bekannt gegeben werden, führen zur strikten Einhaltung den Veranstalter

Die Auflagen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zu Schadensersatzforderungen."

AGB s

Achtung: Stand 18.10.2023

 

Nachfolgend finden Sie unser 'Kleingedrucktes', das Sie lesen sollten, weil es die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen/dem Kunden und          

Reisebüro  bauertours regelt.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für den Fall, dass die gewünschte Reise ausgebucht sein sollte, ist es sinnvoll, eine Ersatzreise anzugeben. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtung aus Ziff. 2. und 5. der Anmelder bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, wird der Kunde durch Übersendung einer Reisebestätigung mit Reisevertragsbedingungen informiert

2. Bezahlung

Der Reisebestätigung kann unter Position 'Bezahlung' entnommen werden, ob eine Anzahlung gefordert wird oder nicht. Unabhängig davon ist der gesamte Reisepreis bis 7 Tage vor Reisebeginn auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen. 

Zahlungsverzug berechtigt den Veranstalter zur Auflösung des Vertrages, Ausschluss von der Reise und zum Anspruch auf die Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5. Maßgebend für die Höhe der Gebühren ist der Tag an dem der Veranstalter die Auflösung des Vertrages erklärt. Zur Absicherung der Kundengelder wurde eine Insolvenzversicherung bei tourVERS abgeschlossen. Der Sicherungsschein, der dem Kunden bei Zahlungsunfähigkeit / Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird spätestens bei Restzahlung und darauf folgender Übergabe der Reiseunterlagen ausgehändigt.

3. Leistungen

3.1. Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus dem in der Buchungsbestätigung enthaltenen Passus ' Im Preis enthaltenen Leistungen '. Eventuelle Klassifizierungen bzw. Einstufungen der Objekte beruhen auf den im Zielgebiet geltenden Maßstäben. Zu berücksichtigen ist, dass die Leistungen im Ausland, z.B. Hotelunterkünfte, nicht immer mit den hiesigen Wertmaßstäben gemessen werden können. Auch in Zimmern der Güteklasse 1 können daher Verhältnisse anzutreffen sein, die bei uns Beanstandungen rechtfertigen würden, im Ausland aber dem üblichen Standard dieser Kategorie entsprechen. Die Verpflegung wird, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes präzisiert ist, nach Landessitte zubereitet.

3.2. Vereinbarte Änderungen werden in die Reisebestätigung mit aufgenommen. Sonderwünschen wird nach Möglichkeit entsprochen, können allerdings nicht garantiert werden.

3.3. Bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten wird der Reiseleiter, örtliche Vertretungen und der Lei-stungsträger Hilfe leisten. Desweiteren kann Kontakt mit dem Veranstalter unter der in der Reisebestätigung aufgeführten Notrufnummer aufgenommen werden.

3.4.  Die Leistungen des Schiffsarztes (sofern vorhanden ),sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die Abrechnung der Konsultation erfolgt nach branchenüblichen Sätzen in bar an Ort und Stelle.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Sonstige Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Vereinbarung.

 

4.2. Der Veranstalter ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, die vereinbarten Preise in dem

Umfang zu ändern, als sich für die betreffende Reise nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafentaxen oder die geltenden Wechselkurse erhöhen. Bei einer solchen Änderung müssen zwischen Zugang der Reisebestätigung und vorgesehenem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte die Erhöhung mehr als 5% des Reisepreises betragen, kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden  der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.

 

4.3. Speziell bei Flusskreuzfahrten muss sich der Veranstalter Fahrplanänderungen vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwassers eine Strecke nicht befahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern oder auf andere Schiffe umsteigen zu lassen. Diese Maßnahmen rechtfertigen keinen Rechtsanspruch auf Minderung des Reisepreises seitens des Kunden, da sie im Wasserstand begründet sind ( höhere Gewalt). Im Extremfall kann die Reise auch kurzfristig abgesagt werden. Gleiches gilt bei durch behördliche Anordnung begründete Brücken- und Schleusenreparaturen und / oder Havarien. In letzterem Fall wird dem Kunden der Reisepreis unverzüglich erstattet. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Vertragskündigung notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere den Kunden zurückbefördern, sofern die Rückbeförderung im Reisevertrag vereinbart war. Bei Kündigung des Vertrages hat der Veranstalter lediglich Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen. Die durch die notwendigen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, darüber hinausgehende Mehrkosten trägt der Reisende.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Ein möglicher Rücktritt oder Widerruf der Anmeldung sollte im eigenen Interesse schriftlich unter Angabe der Buchungs- / Reisenummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktritts- bzw. Widerrufszeitpunkt ist der Eingang der entsprechenden Erklärung beim Veranstalter.

5.2. Bei Rücktritt des Reisenden oder Widerruf seiner Anmeldung hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser Anspruch wird je angemeldetem Teilnehmer pauschal nach folgender Staffelung berechnet : Achtung bei Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten insbesondere bei Teilcharter oder Vollcharter des Schiffes nach Buchung 100 % des Reisepreises, da Verträge mit der Reederei 100 % bezahlt werden müssen.

 

Änderungen bei bei Gruppenreisen innerhalb Europas.

Wenn die Reiseunterlagen schon ausgestellt sind fallen 90 % Stornogebühren an. 

Bringt der Kunde Ersatz fallen keinerlei Stornogebührenan. (Auch keine Umbuchungsgebühren)

 

5.2.1. bei Rücktritt bis zu    30 Tagen vor Reiseantritt                        

60% des Reisepreises

 

5.2.2. bei Rücktritt ab dem 29. bis 16. Tag vor Reiseantritt                

70% des Reisepreises

 

5.2.3. bei Rücktritt ab dem 15. bis 08. Tag vor Reiseantritt                

80% des Reisepreises

 

5.2.4. bei Rücktritt ab dem 07 Tag bzw. Nichtantritt (No Show)       

100 % des Reisepreises

 

bei Schiffsreisen - Flusskreuzfahrten

Bitte beachten:

Stornokosten bei Buspauschalreisen*

*Für die Reisen nach Kärnten und Maria Alm  2024                                           

100% des Reisepreises nach der Buchung.

Wir haben jeweils das gesamte Hotel gebucht.

 Auch bei Vollcharter oder Teilcharter des Schiffes.!!!!

* Hotelkosten/Stornokosten/Bus/Bearbeitungsgebühr € 150,00

bei Flugreisen wenn die Reiseunterlagen schon  ausgestellt sind.

       

Alle Leistungen wie Lunchpakete, Essen die unterwegs bestellt sind, Busse und Transferbusse

die Extra bestellt wurden, Eintritte und Ausflugspakete, die schon gekauft sind sind von der

Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen

und müssen bezahlt werden !!!! 

Es ist ausserdem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 150,00 pro Person für die

Reederei fällig !!!

bauertours kann für seine Arbeit und Aufwendungen einen Gebühr von € 150,00 p. Person

erheben. Bei Flusskreuzfahrten sind von der Versicherung ausgeschlossen: Die 2 Person in der

Kabine wenn nicht verwandt. Die 2. Person in einer 2 Bettkabine kann nicht auf Grund

stornieren,dass die 1. Person nicht reisen kann.

5.2.5. Mindestens werden jedoch € 50,- pro erwachsener Person und € 20,- pro Kind

erhoben.

Unabhängig davon wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um eine möglichst

kulante Kostenberechnung bemühen.

 

5.3. Jegliche Änderungen bei der gebuchten Reise auf Wunsch des Kunden z.B. andere Reisezeit oder anderes Reiseziel, bedürfen der einvernehmlichen Vertragsänderung. Der Kunde hat die dabei evtl. entstehenden Umbuchungsgebühren zu übernehmen.

5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass anstelle seiner Person oder eines anderen mit angemeldeten Teilnehmers eine Ersatzperson an der Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten werden pauschal mit € 30,-je Ersatzperson berechnet.

5.5. Bei sämtlichen Pauschalbeträgen steht dem Kunden der Nachweis offen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

5.6. Wir empfehlen den Kunden den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung (kann nur bis spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluß gemacht werden), um die bei einer kurzfristigen Stornierung erheblichen Kosten zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reisegepäck., Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung. Die Buchungsstelle informiert hierüber.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reisebeginn einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, sofern es sich um geringfügige Leistungen handelt oder einer 7.2. bis 4 Wochen vor Reisebeginn,  bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,  worauf in jeder Reisebestätigung hingewiesen wird;   in diesem Fall wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich informieren bzw. die Rücktrittserklärung zuleiten. Der Reisepreis wird voll erstattet, es sei denn, der Kunde nimmt ein Ersatzangebot an. 8. Gewährleistung und Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Reiseleiter oder Vertreter des Veranstalters zu melden. Auf jeden Fall ist der Kunde verpflichtet, bei Leistungsstörungen sofort Abhilfe zu verlangen und dem Leistungsträger Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen.

8.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag erst kündigen, nachdem der Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe gewährt wurde und diese Frist ohne Resultat verstrichen ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, vom Veranstalter verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.2. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende beim Veranstalter anzumelden. In eigenem Interesse empfehlen wir hierzu die Schriftform. Maßgelblich für die Geltendmachung von Ansprüchen ist der Eingang dieser beim Veranstalter. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden.

8.3. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gegenüber jedem Kunden auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde.

8.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen 

oder auf solchen beruhende Vorschriften (z.B. im Luftverkehr das Sogenannte Warschauer Abkommen ),

nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen

geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Veranstalter darauf

berufen. Als Beförderer bei Schiffsleistungen haftet der Veranstalter nach den Bestimmungen

des Handelsgesetzbuches bzw. des Binnenschifffahrtsgesetzes.

9. Fremdleistungen

Der Veranstalter ist aus keinem Rechtsgrund verantwortlich für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge Vorort im Zielgebiet, Sonderveranstaltungen etc). Auf jeden Fall wird in der Leistungsbeschreibung darauf hingewiesen, dass es sich hier um fakultative Leistungen / Fremdleistungen handelt, die Vorort bei einer Agentur gebucht werden können.

10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung dieser ist der Kunde selber verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland ggfs. zu beachten sind, wird der Veranstalter aufmerksam machen und über die einzelnen Paß- und Visaerfordernisse nach bestem Wissen informieren. Ausländischen Staatsbürgern gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des entsprechenden Reiselandes Auskunft. Der Reisende haftet dem Veranstalter für alle Folgen und Schäden insbesondere Strafen, Bußgelder und Auslagen, die deshalb bezahlt oder hinterlegt werden müssen, weil der Reisende die für die Ein- , Aus- und Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes nicht befolgt oder die entsprechenden Urkunden nicht vorlegen konnte.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der vorgenannten Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.

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